Rechtsprechung
KG, 09.05.2018 - 5 U 152/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 Abs 1 UKlaG, Art 14 Abs 1 Buchst a S 1 EUV 1169/2011, Art 9 Abs 1 Buchst c EUV 1169/2011, Art 9 Abs 1 Buchst g EUV 1169/2011, Art 9 Abs 1 Buchst h EUV 1169/2011
Kostenpflichtige Telefonhotline für Allergen-Informationen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Online-Lebensmittelhändler muss vor der Bestellung auf Allergene hinweisen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
LMIV Art. 14 Abs. 1
Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Lebensmitteln im Internet bei Information über enthaltene Allergene über eine kostenpflichtige Telefonhotline - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Online-Händler müssen beim Verkauf von Lebensmitteln vor Abgabe der Bestellung auf Allergene, Verzehrzeitraum und Aufbewahrungsbedingungen hinweisen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Telefonhotline reicht beim Verkauf von Lebensmitteln nicht zur Erfüllung der LMIV-Informationspflichten aus
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Auf Allergene ist direkt im Onlineshop hinzuweisen
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Hotline für Lebensmittelinformationen genügt nicht
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.09.2016 - 16 O 380/15
- KG, 09.05.2018 - 5 U 152/16
Papierfundstellen
- MDR 2019, 1009
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 23.01.2018 - 5 U 126/16
Informationspflichten in Onlineshops für Lebensmittel
Auszug aus KG, 09.05.2018 - 5 U 152/16
Unabhängig davon bedeutet nach dem Schutzzweck der streitgegenständlichen lebensmittelrechtlichen Informationspflichten (die eine eigenverantwortliche informierte Entscheidung des Verbrauchers ermöglichen sollen, Art. 3 Abs. 1 LMIV) eine Information des Verbrauchers spätestens vor dessen verbindlicher Vertragserklärung (Senat, Urteil vom 23.1.2018, 5 U 126/16, Umdruck Seite 10), mithin vorliegend mit dem Bestellprozess im Internetauftritt der Beklagten.